erweiterte Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur einfachen Meldebescheinigung (z. B. Staatsangehörigkeit, Konfession, Familienstand).
Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlich weitere Daten enthalten:
- Frühere Namen
- Geschlecht
- Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
- Frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
- Religion
- ...
Verfahrensablauf
Die erweiterte Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
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